Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber werden noch immer von komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen oder aufwendigen Antragsverfahren abgeschreckt.
Deshalb hat der Gesetzgeber ein passgenaues Servicepaket zur Entlastung der Arbeitgeber geschnürt, um die Einstellung oder Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung und allem, was damit zusammenhängt, enorm zu vereinfachen: Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) steht seit Anfang des Jahres 2022 regional je ein EAA-Inklusionsberater oder eine EAA-Inklusionsberaterin bereit, um die Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung zu entlasten.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber in Mittelfranken finden Sie hier: https://www.eaa-mittelfranken.de/.