Integrationsfachdienst (IFD)
gemeinnützige GmbH

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Die Geschäfts-Stelle der IFD gGmbH in Ansbach können Sie wegen einer Umstellung der Telefon-Anlage vom 29. März bis 2. April ungefähr 9.00 Uhr nicht anrufen.
Bitte rufen Sie in dieser Zeit in unserer Zentrale in Nürnberg an. Die Telefon-Nummer ist: 0911 323899-0.
Wir bitten für Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Arbeits-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Zu dem Thema "Teilhabe am Arbeits-Leben" kann die IFD gGmbH alle Arbeit-Geber und alle Menschen mit Behinderung beraten und unterstützen.

Die IFD gGmbH ist teilhabegerecht.
Die Mitarbeiter der IFD gGmbH haben viel Sach-Verstand.
Die Mitarbeiter der IFD gGmbH haben viel Einfühlungs-Vermögen.

Online Beratung

Wir bieten Ihnen auch eine niederschwellige Onlineberatung. Sie können entsprechende Zeitfenster buchen. Gerne beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen dazu, wie das funktioniert.

Beratungstermin vereinbaren

Inklusionsbörse

Wir arbeiten mit Unternehem zusammen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen.

Diese Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben freie Arbeits-Stellen.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Stellen-Angeboten und helfen bei der Bewerbung.

Weiter zu den Inklusions-Stellenangeboten

Teilhabe am Arbeits-Leben

Wir unterstützen und beraten Menschen mit Behinderung

  • bei der Vermittlung von einem Arbeits-Platz
  • im Rahmen der beruflichen Sicherung
  • in der Zeit der beruflichen Orientierung

Das können wir für Sie tun:

  • Wir organisieren die (technische) Anpassung von Ihrem Arbeits-Platz.
  • Wir informieren die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb über die Auswirkungen Ihrer Behinderung - wenn Sie das möchten.
  • Wir unterstützen Sie bei der Lösung von sozialen und persönlichen Problemen, wenn Sie deshalb nicht so gut arbeiten können.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Fragen zu Zuschüssen haben. Wir helfen Ihnen bei der Antrag-Stellung.
  • Wir begleiten Sie an Ihrem Arbeits-Platz solange es nötig ist (z. B. durch Job-Coaching).
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie an einen anderen Arbeits-Platz versetzt werden.
  • Wir beraten Sie, wenn Sie eine Arbeits-Assistenz brauchen.

Beratung für Arbeit-Geber

Wenn ein Arbeit-Geber einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellen will, kann die IFD gGmbH den Arbeit-Geber dabei unterstützen und zu diesen Themen beraten:

  • Informationen über die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen
  • spezielle und persönliche Lösungen
  • Vorauswahl passender Bewerber
  • Angaben zu der Leistungs-Bereitschaft und zu der Belastbarkeit von dem Bewerber
  • eine reibungslose und zügige Abwicklung des Einstellungs-Verfahrens
  • Ermitteln möglicher Förderungen und Abwicklung von dem Verfahren
  • dauerhafte betriebsnahe Unterstützung für die behinderten Mitarbeiter
  • alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den behinderten Mitarbeitern

Übrigens: Unsere Beratungs- und Service-Angebote sind kostenlos.

Wilkommen bei uns

Unsere Berater und Beraterinnen stehen nicht nur Menschen mit Behinderung und Arbeit-Gebern zur Verfügung.

Alle Menschen und Einrichtungen, die Berührung mit dem Thema "Teilhabe am Arbeits-Leben" haben, können sich umfassend bei uns beraten lassen:

  • Angehörige von Menschen mit Behinderung
  • Arbeits-Kollegen und -Kolleginnen
  • Lehrer und Lehrerinnen
  • Ärzte und Ärztinnen
  • gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen
  • Fachleute aus dem sozialen Netzwerk
  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Berufsständische Organisationen

Angebote im Fokus

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber werden noch immer von komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen oder aufwendigen Antragsverfahren abgeschreckt.

Deshalb hat der Gesetzgeber ein passgenaues Servicepaket zur Entlastung der Arbeitgeber geschnürt, um die Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen und allem, was damit zusammenhängt, enorm zu vereinfachen: Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) steht seit Anfang des Jahres 2022 regional je ein EAA-Inklusionsberater oder eine EAA-Inklusionsberaterin bereit, um die Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen zu entlasten.